Unterbringung und FEM – Genehmigungspflichten und Vertretungsbefugnisse

Unterbringung und FEM – Genehmigungspflichten und Vertretungsbefugnisse 04. JuniJuni. 2025 09:00 - 15:30Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH Vor dem Nebraer Tor 11 06268 Querfurt
Weiterbildungen
Termin

04.06.2025
09:00 bis 15:30 Uhr

Carl-von-Basedow-Klinikum
Saalekreis gGmbH
Vor dem Nebraer Tor 11
06268 Querfurt

Mehrzweckraum

Seminargebühr
100,00 Euro

Ziel
Vermittlung von Grundkenntnissen zu den betreuungsrechtlichen Aspekten der Unterbringung oder unterbringungsähnlicher Maßnahmen nach
§ 1831 BGB und dem PsychKG LSA.

Inhalt
Auf Basis der ReduFix-Inhalte werden den Teilnehmern Kenntnisse über die zivilrechtliche Unterbringung (Betreuungsrecht) vermittelt. Die Grundlage aus Art. 104 GG wird in praktische Fälle überführt. Den Teilnehmern wird anhand verschiedener Praxisbeispiele die Notwendigkeit richterlicher Genehmigungen aufgezeigt. Dabei wird erörtert, wer vertretungsbefugt ist und Einwilligungen in FEM (freiheitsendziehende Maßnahmen) erteilen darf.
Abschließend werden den Teilnehmern die Folgen fehlender Genehmigungen aufgezeigt.

Zielgruppe
Medizinisches Personal, Pflegekräfte, Sozialer Dienst

Referent
Eik Schieferdecker
Referent für Betreuungs- und Unterbringungsrecht
Betreuungsverein Merseburg e.V.
Vorsitzender LAG Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V.

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Veranstaltungsort

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH Vor dem Nebraer Tor 11 06268 Querfurt

Wegbeschreibung

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