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RSV-Schutzimpfung für Neugeborene

Der kleine Julius erhält zur Entlassung von der Neonatologischen Station von Chefarzt Dr. Axel Schobeß, assistiert von Kinderkrankenschwester Stefanie Zuckschwert, seine einmalige RSV-Schutzimpfung. Was hat es damit auf sich?
„In den Wintermonaten treten oft periodisch vor allem bei sehr jungen Säuglingen schwere untere Atemwegserkrankungen auf, bei denen die Atmung stark erschwert bzw. mühsam wird“, erklärt Dr. Axel Schobeß, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. „Manche Kinder bedürfen dann einer stationären Behandlung ggf. mit zeitweiliger Sauerstoffgabe. Dafür kann oft das Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV, verantwortlich sein.“
Anstecken kann man sich in jedem Alter, wobei es nahezu unmöglich ist, dem Virus aus dem Weg zu gehen. Bis zum Alter von zwei Jahren haben es fast alle Kinder einmal gehabt.
Schon seit einigen Jahren gab es für spezielle Risikokinder (z.B. ehemalige Frühgeborene, herzkranke Neugeborene) eine preisintensive Impfmöglichkeit. Dieser Schutz hielt aber nur ca. 4 Wochen an und musste deshalb in der Infektionszeit im Winter monatlich wiederholt werden.
Im August 2023 hatte die europäische Arzneimittelbehörde EMA einen neuen Impfstoff zugelassen, der bei Babys in den ersten sechs Lebensmonaten durch eine nur einmalige Injektion schwere Verläufe verhindern kann. Nach intensiver Prüfung und jetziger offizieller Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt es seit Anfang Oktober diese neue Möglichkeit, alle krankenversicherten Kinder als Kassenleistung durch diese einmalige Impfung möglichst kurz nach Geburt vor einer RSV-Infektion zu schützen.
„In Deutschland ist die Beschaffungsmöglichkeit dieses neuen Impfstoffes aber noch unterschiedlich. Es gibt Versorgungsbereiche, wo dies noch nicht in erforderlicher Anzahl möglich ist. Wir sind deshalb sehr froh, dass es unserer Krankenhausapotheke möglich war, ausreichende Impfdosen für das kommende Winterhalbjahr zu beschaffen, so dass in unsrem Klinikum allen Neugeborenen diese Impfung nach voriger Impfaufklärung und –einwilligung angeboten werden kann.“

Was möchten Sie als nächstes tun?