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Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Basedow-Klinikums in Merseburg und Querfurt aufhalten. Um das Zusammenleben für alle möglichst rücksichtsvoll und störungsfrei zu gestalten und um den unterschiedlichen Erfordernissen gerecht zu werden, sind diese Bestimmungen zu beachten. Für Patienten und Besucher (Teil II) sowie für Beschäftigte und Aufenthaltsberechtigte (Teil III) gelten zusätzlich die jeweiligen Sonderbestimmungen.

Die allgemeinen Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Carl-von-Basedow Klinikums Saalekreis gGmbH, der Servicegesellschaft Basedow Klinikum Saalekreis und des Gesundheitszentrums Basedow Klinikum Saalekreis in Merseburg und Querfurt aufhalten. Dazu gehören alle Gebäude und Einrichtungen mit den Anschriften: Weiße Mauer 52 und Weinberg 8 in 06217 Merseburg sowie Vor dem Nebraer Tor 11 in 06268 Querfurt.

Für Patienten und Besucher (Teil II) sowie für Beschäftigte und Aufenthaltsberechtigte (Teil III) gelten zusätzlich die jeweiligen Sonderbestimmungen.

  1. Um das Zusammenleben für alle möglichst rücksichtsvoll und störungsfrei zu gestalten und um den unterschiedlichen Erfordernissen gerecht zu werden, beachten Sie bitte nachfolgende Bestimmungen. Auch unsere Mitarbeiter helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
  2. Nehmen Sie aufeinander Rücksicht.
  3. Das Mitbringen und Mitführen von Hieb-, Stich-, und Schusswaffen ist untersagt.
  4. Der Konsum von Alkohol und Drogen (zum Beispiel Cannabis) ist verboten. Ausnahmen müssen von der Klinikumsleitung freigegeben werden.
  5. Das Rauchen ist nur außerhalb der Gebäude an den vorhandenen Raucherplätzen gestattet. Diese sind zwingend zu nutzen, um eine Rauchbelästigung Dritter zu
    verhindern. Der Raucher hat sich während des Rauchens unmittelbar am Aschenbecher aufzuhalten und Zigarettenreste immer darin zu entsorgen. Das Rauchverbot umfasst auch die Verwendung von elektrischen Zigaretten („E-Zigaretten“) und ähnlichen elektrischen Rauchwaren.
  6. Offenes Feuer (z.B. durch Kerzen) ist generell verboten. Die Brandschutzordnung ist stets einzuhalten.
  7. Aus hygienischen Gründen sind erdgetopfte Pflanzen im Krankenhausbereich und in medizinisch genutzten Einrichtungen untersagt.
  8. Bringen Sie nur notwendige elektrische Geräte mit ins Klinikum. Diese müssen immer in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Bei Verlust oder durch das Gerät verursachte Schäden übernehmen wir keine Haftung. Elektronische Endgeräte sind so zu betreiben, das Dritte nicht gestört werden.
  9. W-LAN können Sie mit Ihren eigenen Endgeräten an unseren Standorten in Merseburg und Querfurt kostenlos nutzen. Akzeptieren Sie hierfür die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Sollte eine Nutzung des Internets der erfolgreichen Behandlung Ihrer Erkrankung entgegenstehen, möchten wir Sie bitten, den Empfehlungen des fachkundigen Personals zu folgen und hierauf zu verzichten bzw. die individuellen Vorgaben auf den jeweiligen Stationen einzuhalten.
  10. Das Klinikum dient nicht als Lieferadresse für private Pakete oder Post. Es erfolgt ebenso keine Nachsendung an die Privatadresse.
  11. Durch unangemessenes Verhalten Einzelner dürfen Patienten, Besucher, Personal und Dritte weder belästigt, behindert oder gefährdet werden. Verwahrlosten Personen, Betrunkenen oder unter Einfluss von Drogen stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.
  12. Das Mitführen von Tieren aller Art in das Klinikum, den dazugehörigen Gebäuden und auf das Gelände des Klinikums ist aus hygienischen Gründen und wegen der Anforderungen an die allgemeine Sicherheit verboten. Davon ausgenommen sind Tiere im Rahmen der Therapien, die von dafür benannten Personen betreut werden sowie speziell ausgebildete Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen.
  13. Das Füttern von freilaufenden Tieren ist aus hygienischen Gründen auf dem gesamten Klinikgelände verboten.
  14. Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  15. Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
  16. Wenn vorsätzlich oder fahrlässig Schäden am Eigentum des Klinikums verursacht werden, muss der Verursacher den Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzen. Diebstahl und Vandalismus werden strafrechtlich verfolgt.
  17. Auf dem Gelände des Klinikums gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung und die Parkordnung des Klinikums. Auf allen Zufahrtswegen zum und im Klinikum besteht absolutes Halteverbot. Feuerwehrzufahrten sind immer frei zu halten. Das Parken von Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie das Abstellen von Fahrrädern jeglicher Art sind nur auf den dafür ausgewiesenen Park- und Abstellflächen gestattet. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Klinikum vor, kostenpflichtig abzuschleppen. Das Parken ist generell kostenpflichtig und erfolgt auf eigene Gefahr. Werdenden Eltern steht ein kostenloser Sonderparkplatz am Haupteingang in Merseburg zur Verfügung.
  18. Sollen Foto- oder Videoaufnahmen, die im Zusammenhang mit dem Klinikum und den Tochtergesellschaften bzw. unseren Mitarbeitern stehen, veröffentlicht werden, bedarf dies der Zustimmung des Geschäftsführers des Klinikums und der betroffenen Person selbst. Auf Grund des Rechts am eigenen Bild (Wahrung der Persönlichkeitsrechte) gemäß §201 a StGB sowie aus Datenschutzgründen ist die Nutzung von Foto- und Videofunktionen ohne Einverständniserklärung der fotografierten oder gefilmten Person(en) bzw. des gesetzlichen Vertreters untersagt. Das gilt ebenso für das Abfotografieren von medizinischen Apparaturen und Einrichtungen. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  19. Ohne Zustimmung des Geschäftsführers ist es nicht gestattet, sich in den Gebäuden oder auf dem Gelände des Klinikums wirtschaftlich zu betätigen, Werbung zu betreiben oder Sammlungen durchzuführen, um Geld oder Geldeswert einzunehmen. Parteipolitische Betätigung in Wort und Schrift ist in den Gebäuden und auf dem Gelände des Klinikums untersagt.
  20. Im Brand- oder Katastrophenfall bewahren Sie bitte Ruhe und folgen Sie den Anweisungen von Mitarbeitern und der Feuerwehr. Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege sind in den jeweiligen Bereichen gekennzeichnet. Alle Einrichtungen sind mit automatisch arbeitenden Brandmeldern ausgestattet. Diese lösen bereits bei geringer Rauchentwicklung einen Alarm aus. Für selbstverschuldete Rettungseinsätze der Feuerwehr muss der Verursacher die Kosten tragen.
  21. Personen, welche sich nicht an diese Hausordnung halten, dürfen durch Mitarbeiter auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung kann dies zum Verweis des Klinikumsgeländes führen. In schwerwiegenden Fällen bleibt die Erteilung eines Hausverbotes vorbehalten, welches durch die Geschäftsführung ausgesprochen werden kann. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist der klinikspezifische Bereitschaftsarzt (nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten) durch die Klinikumsleitung ermächtigt, unbefristete Hausverbote auszusprechen.
  22. Im Pandemiefall oder bei einem besonders hohen Infektionsgeschehen im Haus können einzelne Punkte der Hausordnung außer Kraft gesetzt werden. Es gelten dann die tagesaktuellen Aushänge.
  23. Lob aber auch Kritik hilft uns weiter. Gerne können Sie sich direkt an unser zentrales Lob- und Beschwerdemanagement wenden.
    Auch ein direktes Gespräch vor Ort ist möglich.

    Telefon: 03461 27-1096
    Fax: 03461 27-1092
    E-Mail: beschwerdemanagement@klinikum-saalekreis.de

  1. Im Eingangsbereich des Klinikums in Merseburg bzw. in Querfurt empfangen Sie unsere Mitarbeiter an der Information. In Merseburg befindet sich in unmittelbarer Nähe auch die Patientenaufnahme. Bitte ziehen Sie hier ein Ticket und warten auf Ihren Aufruf. In Querfurt befindet sich die Patientenaufnahme rechts neben der Information. Unsere Mitarbeiter regeln mit Ihnen hier alle nötigen Formalitäten für Ihren Aufenthalt. Wahlleistungen können bei der Aufnahme vereinbart werden.
  2. Außerhalb der obenstehenden Öffnungszeiten, im Einzelfall oder bei Patienten mit stark eingeschränkter Mobilität erfolgt die Aufnahme direkt auf der Station.
  3. In den Praxen des Medizinischen Versorgungszentrums melden Sie sich bitte direkt an der jeweiligen Anmeldung der Praxis.
  4. In einigen Bereichen gilt, zusätzlich zu dieser Hausordnung, noch eine Stationsordnung. Über diese werden Sie durch unsere Mitarbeiter gesondert informiert.
  5. Zu Ihrer Sicherheit ist im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes grundsätzlich ein Patientenidentifikationsarmband zu tragen, welches Sie bei Ihrer Aufnahme erhalten.
  6. Während der Behandlungs- und Mahl- und Ruhezeiten sowie der ärztlichen Visiten bitten wir Sie, sich in Ihrem Patientenzimmer aufzuhalten.
  7. Sie werden Verständnis dafür haben, dass die Nachtruhe von allen Patienten konsequent eingehalten werden muss. Unser Pflegepersonal ist angehalten darauf zu achten, dass sich alle Patienten ab 21 :30 Uhr in ihren Zimmern aufhalten.
  8. Nutzen Sie bequeme Freizeitkleidung im Innenbereich bzw. eine wetterangepasste Straßenkleidung für einen kleinen Spaziergang innerhalb des Klinikgeländes.
  9. Krankenbesuche sind in der Regel täglich von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Auf Stationen mit festen Therapieplänen sind die Besuchszeiten ggf. abweichend.Folgende Ruhezeiten sind einzuhalten:
    Mittagsruhe: 13:00 – 14:30 Uhr
    Nachtruhe: 21:30 – 06:00 Uhr
  10. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt bzw. der Stationsleitung über diese Zeit hinaus die Besuchsmöglichkeit gegeben. Wir bitten um Verständnis, wenn in Folge von Behandlungen Besuche nicht sofort möglich sind.
  11. Die Besucher melden sich bitte auf der jeweiligen Station beim Stationspersonal an und ab. Für einige Stationen gelten gesonderte Zutrittsregelungen. Bitte informieren Sie Ihre Besucher oder Angehörige darüber, falls Sie davon betroffen sind.
  12. Besuche in den Infektionseinheiten sind nur nach vorheriger Anmeldung und unter Befolgung aller Schutzmaßnahmen möglich, die das pflegerische und medizinische Personal anweist. Sie erkennen die Zimmer mit erhöhtem Bedarf an Hygieneschutzmaßnahmen an besonderen Kennzeichnungen direkt an der Patientenzimmertür.
  13. Der Besuch von Patientinnen und Patienten kann untersagt werden, wenn dies ein Risiko für diesen oder für den Besuchenden darstellt.
  14. Zahlreiche und lange Besuche können für Sie oder Ihre Bettnachbarn sehr anstrengend sein. Achten Sie stets auf eine angemessene Lautstärke im Zimmer. Im Klinikum befinden sich viele Möglichkeiten auch außerhalb des Zimmers Besuch zu empfangen. Gerne können Sie die Cafeteria im Eingangsbereich in Querfurt bzw. in Merseburg die Cafeteria gegenüber der Patienteninformation oder das Restaurant Ebene -1 besuchen.
  15. Für die Mahlzeiten haben wir folgende Zeiten vorgesehen:
    Frühstück: 07:30 Uhr – 08:30 Uhr
    Mittagessen: 11:30 Uhr – 12:30 Uhr
    Kaffee: ab 14:45 Uhr
    Abendessen: 17:30 Uhr – 18:30 Uhr
  16. Hostessen kommen zu Ihnen ans Krankenbett und erfragen Ihre Essenswünsche und Vorlieben. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine spezielle Nahrungsform bevorzugen. Sollte eine ärztliche Anordnung vorliegen (z.B. Schonkost), so werden wir dies berücksichtigen.
  17. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Besucher auf den Stationen nicht verpflegen können.
  18. Bitte informieren Sie immer unser Personal, wenn Sie die Station verlassen wollen. Patienten, die das Klinikum vorübergehend verlassen möchten, benötigen die ausdrückliche Erlaubnis des behandelnden Arztes. Ein Versicherungsschutz ist bei unerlaubtem Entfernen nicht gegeben.
  19. In manchen Bereichen unseres Klinikums wurden gesonderte Regelungen zum Verlassen der Station/des Klinikums festgelegt. Wenn Sie davon betroffen sind, wird Sie unser Personal darüber informieren.
  20. Des Weiteren kann es möglich sein, dass Sie zu Ihrem eigenen oder auch zum Schutz anderer das Patientenzimmer nicht verlassen dürfen (z.B. bei einer ansteckenden Krankheit).
  21. Ein Krankenhausaufenthalt kann mit Fragen, Unsicherheiten und Ängsten verbunden sein. Wenn Sie mit unserer Klinikseelsorge sprechen möchten, dann geben Sie bitte dem Stationspersonal, Ihren Besuchern oder Angehörigen Bescheid.
  22. Der Aufenthalt in Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Klinikums ist Patienten nicht gestattet.
  23. Die Verwendung eines Mobiltelefons kann dem Patienten im Rahmen einer Therapie untersagt werden.
  24. Achten Sie stets auf Ihre Wertsachen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Verlust von Wertgegenständen – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- keine Haftung übernommen wird. Fundsachen werden für maximal 12 Wochen im Haus aufbewahrt.
  25. Bei Verlust privater Geräte oder für deren Beschädigung durch Dritte sowie deren Beschädigung infolge einfacher Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters des Krankenhauses, übernimmt das Klinikum keine Haftung.
  26. Nutzen Sie frische, abgedeckte Betten aus hygienischen Gründen nicht als Sitzmöglichkeit. Hierfür stehen Stühle im Zimmer zur Verfügung.
  27. Wenn Sie Defekte am Inventar oder eine mangelhafte Reinigung feststellen, dann informieren Sie bitte umgehend unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  28. Bedienen Sie Behandlungsgeräte niemals eigenmächtig. Sollten Sie für Ihren Aufenthalt ein spezielles Gerät benötigen, so erhalten Sie eine Einweisung durch unser Personal.
  29. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir nur berechtigten Personen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben dürfen.
  30. Bringen Sie nur unbedingt notwendige Sachen für Ihren Aufenthalt mit in das Klinikum und nutzen Sie die abschließbaren Wertfächer.
  31. Patienten sollten während ihres Krankenhausaufenthaltes nur die von Ärzten des Klinikums verordneten oder akzeptierten Arznei- und Hilfsmittel verwenden. Es ist nicht gestattet, ohne Rücksprache mit dem ärztlichen Personal, eigene Arzneimittel anzuwenden. Bringen Sie bitte zur Orientierung alle Medikamente mit, die Sie sonst regelmäßig einnehmen, im besten Fall in Originalverpackung und mit Einnahmeplan sowie verwendete Hilfsmittel (z.B. orthopädische Stützkorsette, Gehhilfen, Hörgeräte usw.) Geben Sie bitte keine Medikamente, Hilfsmittel oder medizintechnische Geräte an andere Patienten weiter.
  32. In den meisten Bereichen unseres Klinikums sind die Zimmer mit Fernsehern ausgestattet, die von jedem Bett aus zu bedienen sind. Der Fernsehempfang ist für Sie gebührenfrei. Bitte beachten Sie auch die Wünsche von Mitpatienten und die Ruhezeiten.
  33. Nachhaltigkeit ist uns sehr wichtig. Alle Speisereste werden gesammelt und verwertet. Aus diesem Grund sind die Essenstabletts nur für Lebensmittel zu verwenden. Entsorgen Sie Verbandsmaterial oder Spitzmüll nicht über die Tabletts.
    Nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten im Zimmer. Das Mitnehmen von hauseigenem Geschirr ist untersagt.
  34. Am Ende Ihres stationären Aufenthaltes ordnet der Arzt Ihre Entlassung an. Bitte geben Sie alle Ihnen zur Verfügung gestellten Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand an das Stationspersonal zurück. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Wertsachen.
  35. Eine Zuwiderhandlung gegen einzelne Punkte dieser Hausordnung kann zur vorzeitigen Entlassung führen_ Über den vorzeitigen Abbruch der Heilbehandlung erfolgt eine entsprechende Information an die Krankenkasse.
  1. Jeder Mitarbeiter und Aufenthaltsberechtigte ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen, Regelungen und Dienstanweisungen des Klinikums zu halten und seinen Beitrag zu einem sicheren Krankenhausalltag zu leisten.
  2. Alle Arbeitsräume sind beim Verlassen gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern.
  3. Das Betreten von technischen Betriebsräumen, Werkstätten und der Wirtschafts- und Lagerräume ist nur befugtem Personal gestattet
  4. Es ist immer sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Stempel, Formulare sowie Patientenunterlagen sind vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern.
  5. Schäden jeglicher Art, Einbrüche, Diebstähle sind immer dem Vorgesetzten zu melden, welcher diesen dann an die entsprechende Stelle weiterleitet.
  6. Das Licht und alle elektrischen Geräte sind beim Verlassen des Raumes nach Arbeitsende auszuschalten. Fenster und Türen sind zu schließen.
  7. Elektronische Geräte müssen durch den Bereich Bau/Technik vor Erstinbetriebnahme geprüft und registriert werden.
  8. Der Abfall ist in den dafür vorgesehenen Sammelentsorgungssystemen getrennt und entsprechend der betrieblichen Abfallordnung zu entsorgen. Jeder Mitarbeiter wird gebeten, auf die Sauberkeit der Einrichtungen und Außenanlagen des Klinikums zu achten.
  9. Das Ausgestalten von Fluren, Patientenzimmern, Patientenaufenthaltsräumen und anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten bedarf der Zustimmung der Klinikumsleitung.
  10. Die Öffentlichkeits- und Pressearbeit wird nur durch die Geschäftsführung koordiniert. Den Mitarbeitern ist es nicht gestattet, Auskünfte und Informationen jeglicher Art an Medienvertreter weiterzugeben.

Die Hausordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt verlieren alle bisherigen Versionen der Hausordnung ihre Gültigkeit.


Merseburg, den 19.06.2024

Die in dieser Hausordnung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Geschlechter. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.