Einzelermächtigungen
Einzelermächtigungen
Einzelermächtigungen
Grundsätzlich ist die ambulante Behandlung niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt die kassenärztliche Vereinigung dies auch Krankenhausärzten. Die nachfolgenden Ärzte des Klinikums sind ermächtigt, bestimmte ambulante Leistungen zu erbringen.
Dr. med. Claudia Lüdeke
- Ultraschalldiagnostik des fetomaternalen Gefäßsystems im Doppler- und Duplexverfahren
- Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik einschließlich geburtshilflicher Untersuchung sowie Besprechung mit der Schwangeren, gegebenenfalls einschließlich sonographischer Untersuchung
Dr. med. Klaus-Peter Litwinenko
- Pneumologie
- Chemotherapie
- Bronchialkarzinom
- Durchführung von Leistungen des Pneumologisch-Diagnostischen Komplexes