Anreisen & Parken
Anreisen & Parken
Standort Merseburg
Weiße Mauer 52
06217 Merseburg
Telefon: 03461 27-0
Fax: 03461 27-1002
E-Mail: info@klinikum-saalekreis.de
Standort Querfurt
Vor dem Nebraer Tor 11
06268 Querfurt
Telefon: 034771 71-0
Fax: 034771 71-102
E-Mail: info@klinikum-saalekreis.de
Anreise Merseburg
per Straßenbahn
Linie 5 [Halle-Kröllwitz – Bad-Dürrenberg]
Haltestelle Carl-von-Basedow-Klinikum
per Auto
Das Klinikum ist gut ausgeschildert.
Rund um das Klinikum befinden sich Parkmöglichkeiten s. u.
Parkmöglichkeiten Merseburg
Allgemeine Hinweise zum Parken
Auf dem Gelände des Klinikums gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung und die Parkordnung des Klinikums.
Auf allen Zufahrtswegen zum und im Klinikum besteht absolutes Halteverbot.
Feuerwehrzufahrten sind immer frei zu halten.
Das Parken von Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie das Abstellen von Fahrrädern jeglicher Art sind nur auf den dafür ausgewiesenen Park- und Abstellflächen gestattet.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen ist verboten.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Klinikum vor, kostenpflichtig abzuschleppen.
Das Parken ist generell kostenpflichtig und erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Besucherparkplätze sind gebührenpflichtig. Bitte ziehen Sie ein Ticket bei der Einfahrt und begleichen Sie die Gebühr von 0,50 € pro Stunde bis max. 6 Euro/Tag an den Kassenautomaten, die sich im Säulenhaus oder im Foyer befinden. Die erste halbe Stunde ist gebührenfrei.
Für werdende Väter gibt es kostenlose Sonderparkgenehmigungen.
Die städtischen Parkplätze an der Königsmühle sind 2 bzw. 3 Stunden gebührenfrei.
Bitte beachten Sie unbedingt die Parkordnung.
Anreise Querfurt
per PNVG-Rufbus
Haltestelle direkt vor dem Klinikum
2 Stunden vorher anmelden: montags bis freitags von 7 – 18 Uhr
telefonisch unter 0391 5363180
per Auto
Das Klinikum ist gut ausgeschildert.
Rund um das Klinikum befinden sich Parkmöglichkeiten s. u.
Parkmöglichkeiten Querfurt
Allgemeine Hinweise zum Parken
Auf dem Gelände des Klinikums gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung und die Parkordnung des Klinikums.
Auf allen Zufahrtswegen zum und im Klinikum besteht absolutes Halteverbot.
Feuerwehrzufahrten sind immer frei zu halten.
Das Parken von Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie das Abstellen von Fahrrädern jeglicher Art sind nur auf den dafür ausgewiesenen Park- und Abstellflächen gestattet.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen ist verboten.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Klinikum vor, kostenpflichtig abzuschleppen.
Das Parken ist generell kostenpflichtig und erfolgt auf eigene Gefahr.
Kostenpflichtige Parkplätze befinden sich direkt vor dem Klinikum in Querfurt.
Die erste halbe Stunde ist gebührenfrei, danach sind 50 Cent/Stunde bis max. 6 Euro/Tag zu zahlen.